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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Der aktuelle Fall

    | Bei Durchsicht der Eingangsrechnungen einer Zuliefererfirma stieß der Prüfer auf Belege einer Übersetzerin. Der Name war aufgefallen, weil auch andere Rechnungen auf den gleichen Nachnamen lauteten. Unterlagen über die durchgeführten Übersetzungen waren nicht aufzufinden. Nachforschungen beim Wohnsitzfinanzamt der Übersetzerin ergaben, dass sie die Einnahmen ordnungsgemäß versteuert hatte. |