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  • 01.12.2006 | Steufa-Praxis

    Arzt manipuliert Werbungskosten

    Ein Krankenhausarzt hatte in seiner ESt-Erklärung ungewöhnlich hohe Werbungskosten – insbesondere hohe Flug-, Übernachtungs- und Teilnahmekosten zu Kongressen – angesetzt. Da die Steuererklärung online abgegeben worden war, waren keine Belege übersandt worden. Die Be-arbeiterin hegte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben und veranlagte den ESt-Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Sie forderte den Arzt auf, innerhalb von vier Wochen die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Nach vier Wochen mahnte sie die Belege erneut an.  

     

    Daraufhin kam der Steuerpflichtige mit seinem Belegordner beim FA vorbei. Die Sachbearbeiterin hatte allerdings keine Möglichkeit, sich die Belege genau anzusehen, denn der Steuerpflichtige zeigte diese immer nur kurz und gab sie dabei nicht aus der Hand. Sie erklärte dem Arzt, dass sie so nicht in der Lage sei, ordnungsgemäß zu prüfen. Er verlor die Fassung und beschimpfte die Bearbeiterin als „Erbsenzählerin“ und verließ unter Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde und mit seinem Belegordner den Raum.  

     

    Erbost begann die Bearbeiterin, sich die Erklärung nebst Erläuterungen nochmals genauer anzusehen. Dabei stellte sie fest, dass die Anzahl der zurückgelegten Fahrten zwischen Wohnung und Krankenhaus auch bei Zugrundelegung einer 7-Tage-Woche nicht mit den vielen Kongressfahrten übereinstimmen konnte. Sie rief deshalb bei der Krankenhausverwaltung an und erkundigte sich nach den getätigten Reisen. Dabei stellte sich heraus, dass einige der Fahrten vom Krankenhaus bezahlt worden waren und andere gar nicht stattgefunden hatten. Ein Anfangsverdacht war gegeben, die informierte Strafsachenstelle veranlasste deshalb eine Durchsuchung in den Wohnräumen des Arztes mit folgendem Ergebnis: 

    • Im Arbeitszimmer des Arztes fanden die Fahnder den Schriftwechsel mit einem Arztkollegen in Österreich, der dem Beschuldigten Teilnahmebescheinigungen für unterschiedliche Kongresse geschickt hatte.
    • Bei näherer Untersuchung des besagten Belegordners, den der Arzt bereits bei seinem Besuch im FA mitgeführt hatte, entdeckten die Beamten – wegen Schattenwurf des Überklebten –, dass die Belege manipuliert waren.
    • Auch konnten die Fahnder nun beweisen, dass die Reisekosten im Rahmen eines Kongressbesuches nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch von anderen Sponsoren übernommen worden waren. Zum Teil war der Arzt gar nicht bei den Kongressen gewesen, sondern hatte die Flugtickets kopiert, bei einem Sponsor eingereicht und wieder gegen Erstattung des Fahrtpreises bei der Fluggesellschaft zurückgegeben.

     

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