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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Entziehung der Waffenbesitzkarte

    | Der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung ist selbst dann nicht rechtswidrig, wenn der Steuerhinterzieher gefährdet ist und sich im Übrigen nachweislich stark sozial engagiert (VG Münster 20.8.01, I K 2141/00, n.v.). (Abruf-Nr. 011087) |

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