01.09.2004 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
BGH: Der Verbrechenstatbestand des § 370a AO ist nicht ausreichend bestimmt
| Das für § 370a AO entscheidende Verbrechensmerkmal der Steuerverkürzung "in großem Ausmaß" ist im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG nicht ausreichend bestimmt. Es ist nicht ersichtlich, wie der dem Gesetz unterworfene Steuerbürger Tragweite und Anwendungsbereich des Verbrechenstatbestandes ermitteln und konkretisieren soll (BGH 22.7.04, 5 StR 85/04, Abruf-Nr. 042083). |
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