01.09.2004 · Fachbeitrag · Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Seit 1.8.2004 gelten neue Bußgeldtatbestände!
| Das SchwarzArbG wurde am 28.7.04 im BGBl veröffentlicht (SchwarzArbG, BGBl 04 I, 1842, Abruf-Nr. 041832) und ist bereits am 1.8.04 in Kraft getreten. Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger haben neue Pflichten zu erfüllen. Wird dies nicht beachtet, drohen Bußgelder. Da die Steuerpflichtigen immerhin vier Tage Zeit hatten, sich darauf einzustellen, hat der Gesetzgeber auf eine Übergangsregelung verzichtet. |
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