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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Schwarzarbeit

    Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils der Tat im OWi-Verfahren

    | Führt ein Unternehmer Schwarzarbeiten aus, kann allein hieraus die Schlussfolgerung nicht gezogen werden, dass der Unternehmer durch diese Tätigkeit auch einen Gewinn erzielte (BayObLG, Beschluss 13.6.03, 3 ObOWi 50/03, n.v., Abruf-Nr. 040156). |