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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Kreditwesengesetz

    § 24c KWG - Neue Ermittlungsmöglichkeiten für die Steuerfahndung

    | Im Rahmen der Neuorientierung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin - Internet: www.bafin.de) sind Letzterer neue Aufgaben und Rechte eingeräumt worden. Die bei Erfüllung der Überwachungsaufgabe der Bankenaufsicht anfallenden Daten stehen - in Grenzen - auch den Finanzbehörden zur Verfügung. |