Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Änderungen des § 266a StGB durch das "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz"

    | Beitragsvorenthaltung nach § 266a StGB ist - insbesondere im Zusammenhang mit Firmenzusammenbrüchen - zum Massendelikt geworden (Vogelberg, PStR 04, 90; Weyand, PStR 03, 17). Mit dem "Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" (SchwarzArbG, BGBl 04, 1842, Abruf-Nr. 041832) hat der Gesetzgeber diesen Straftatbestand erweitert. Das Gesetz ist zum 1.8.04 in Kraft getreten. |