01.01.2004 · Fachbeitrag · Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
Berechnung der "Einnahmen" für eine Amnestieerklärung
| Nach einem ersten Überblick über das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" (PStR 04, 6 in diesem Heft) geht es in dem folgenden Beitrag um die konkrete Berechnung der in der Amnestieerklärung anzugebenden Zahlen. Ganz so einfach, wie sich der Gesetzgeber die "Selbstberechnung" der zu Unrecht nicht besteuerten Einnahmen in den Jahren 1993 - 2002 und der daraus folgenden "Abgabe" von 25 % bzw. 35 % vorstellt, ist es in der Praxis leider nicht. |
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