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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Bankenfälle

    Rechtssicherheit - quo vadis?

    | Als Ende Juli des letzten Jahres der VII. Senat des BFH den „Rasterfahndungsbeschluss“ veröffentlichte (PStR 00, 243 mit Anm. Moritz, PStR 00, 249), schien die Welt für die Steuerpflichtigen und die Banken mit einem Mal wieder in Ordnung. Die Freude über diese Entscheidung hatte schon zwei Monate später ein jähes Ende, als der I. Senat des BFH (4.9.00, NJW 01, 318) entschied, dass eine Steuerfahndungsprüfung nach § 208 Abs. 1 AO keine Außenprüfung i.S. von § 30a Abs. 3 AO sei und für Maßnahmen der Steufa - auch wenn diese sich auf legitimationsgeprüfte Kundenkonten beziehen - daher gemäß § 30a Abs. 3 AO kein Verwertungsverbot bestehe (vgl. Moritz, PStR 00, 266). Solchermaßen den Rücken gestärkt, reagierten die Finanzbehörden auf den Beschluss des VII. Senats sogleich mit einem Nichtanwendungserlass (BMF 12.12.00, BStBl I 00, 1549). |

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