01.09.2004 · Fachbeitrag · Akteneinsicht
Gewährung von rechtlichem Gehör
| Der dingliche Arrest zur Sicherung des Verfalls von Vermögensteilen und dessen Vollziehung durch Pfändungsmaßnahmen fügen dem Betroffenen einen erheblichen Nachteil zu. Daher ist dem Betroffenen bereits zum Rechtseingriff im Arrestverfahren und nicht erst zur endgültigen (Verfall-)Entscheidung rechtliches Gehör in Form von Akteneinsicht zu gewähren (BVerfG 5.5.04, 2 BvR 1012/03, Abruf-Nr. 042050). |
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