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  • · Nachricht · Wegeunfall

    Kein Arbeitsunfall, wenn Arbeitnehmer den „Glatteis-Test“ macht

    | Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23.01.2018, Az. B 2 U 3/16 R, Abruf-Nr. 199204). |

     

    Ein Arbeitnehmer hatte gegen die Berufsgenossenschaft geklagt. Er hatte morgens zur Arbeit fahren wollen und zunächst auf der Straße überprüft, ob es glatt sei. Dabei hatte er sich verletzt. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.

     

    Das BSG sah den unmittelbaren und damit versicherten Weg zur Arbeitsstätte bereits in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem der Arbeitnehmer die Straße betreten habe. Es sei nur eine Vorbereitungshandlung zum versicherten Arbeitsweg, wenn die Fahrbahnverhältnisse geprüft würden. Vorbereitungshandlungen seien nur versichert, wenn entweder eine rechtliche Pflicht bestehe, eine solche Handlung vorzunehmen, oder wenn die Handlung zur Beseitigung eines unvorhergesehenen Hindernisses erforderlich sei, um den Arbeitsweg aufzunehmen oder fortzusetzen. Hier sei keine Alternative erfüllt: Auch wenn der Arbeitnehmer die Prüfung als sinnvoll oder erforderlich angesehen habe, sei diese weder durch die StVO geboten noch für den Antritt der Fahrt unverzichtbar gewesen.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 2 | ID 45174597