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  • · Fachbeitrag · Sozialrecht

    Freie Mitarbeiter: Vorsicht vor unsicheren Ratschlägen!

    | Nach der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts, nach der es in einer Physiotherapiepraxis, die Kassen- und Privatpatienten behandelt, grundsätzlich keine Physiotherapeuten als freie Mitarbeiter geben kann, ist viel Unruhe unter den Therapeuten entstanden. |

     

    Die Tragweite der Entscheidung wird allgemein angezweifelt. Doch Vorsicht ist geboten! Um nicht durch eine Rückzahlungsforderung der Deutschen Rentenversicherung in finanzielle Schieflage zu geraten, sollten Heilmittelpraxen

    • ihre Mitarbeiter wenn möglich fest anstellen,
    • bestehende Verträge mit „freien Mitarbeitern“ von einem Anwalt prüfen lassen und
    • neue Verträge mit Therapeuten, die freiberuflich tätig werden wollen, vorab durch die Deutsche Rentenversicherung kontrollieren lassen.

     

    Denn entscheidend ist immer der Einzelfall und jede Praxissituation stellt sich anders dar. Weshalb auch eine Checkliste, die alle Eventualitäten der freien Mitarbeit abdeckt, nicht seriös erstellt werden kann. Auch Empfehlungen von Verbänden bieten für Sie persönlich keine Rechtssicherheit, sollte es zu einem Prozess mit der Rentenversicherung kommen.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 1 | ID 42642272