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  • · Fachbeitrag · Pflegeversicherung

    Bundestag beschließt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz

    | Das auch unter dem Namen „Pflege-Bahr“ bekannte Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) möchte die gesellschaftliche Teilhabe pflegebedürftiger Menschen stärken und die Finanzierung der Pflegeversicherung zukunftsfähig machen. Damit soll der demografischen Entwicklung Rechnung getragen und die Versorgung von Demenzpatienten verbessert werden. |

     

    Damit einher geht der Einstieg in die Förderung der privaten Pflege-Vorsorge. Der Bund bezuschusst private Pflege-Zusatzversicherungen mit 60 Euro pro Jahr, wenn der Versicherte mindestens 120 Euro als Eigenanteil leistet. Außerdem beschloss der Bundestag am 29. Juni zusammen mit dem PNG die Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,1 Prozent Beitragssatzpunkte zum 1. Januar 2013. Damit sollen die Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung finanziert werden, zu denen die umfassendere und flexiblere Versorgung von Demenzpatienten und deren Angehörigen im ambulanten Bereich, mehr Unterstützung für Selbsthilfegruppen, Förderung von alternativen Wohnformen, Beratungs- und Betreuungsangeboten, Verbesserungen der rechtlichen Situation von Pflegebedürftigen sowie der medizinischen Versorgung von Heimbewohnern gehören.

     

    Opposition und Sozialverbände kritisieren das PNG, weil Ältere und Geringverdiener durch das Gesetz benachteiligt würden. Geförderte Pflege-Zusatzversicherungen könnten aufgrund der mangelnden Risikoeinschätzung sehr teure Prämien haben. Gerade diese Bevölkerungsgruppen wären aber auf solche Tarife angewiesen, da sie im Gegensatz zu Jüngeren und Gutverdienern keinen Zugang zu billigeren, ungeförderten Tarifen mehr bekämen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 2 | ID 34514760