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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht/Hausrecht

    Diese rechtlichen Spielregeln gelten für Hunde von Mitarbeitern und Patienten in Physiopraxen

    von RAin, FAin MedR Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg

    | Sie sollen gut fürs Arbeitsklima sein, die Motivation und das Wohlbefinden der Mitarbeiter steigern: In immer mehr Unternehmen sind Bürohunde Teil des Arbeitsalltags. Auch in Physiopraxen „arbeiten“ immer mehr Fellnasen ‒ ob als ausgebildeter Therapiehund oder einfach als Maskottchen. Positive Wirkungen auf Patienten und das Praxisklima werden berichtet ‒ Hunde können Patienten zu bestimmten Übungen motivieren, die Kommunikation ist freundlicher und der Umgang entspannter ( PP 12/2018, Seite 11 f.). Rechtlich spricht im Grundsatz nichts gegen einen Hund in der Praxis ‒ solange sich dieser an bestimmte Spielregeln halten kann. |

    Das sollte geklärt sein, bevor Sie Hunde in der Praxis erlauben

    Wichtig ist, vorher abzuklären, ob Mitarbeiter und Patienten Angst vor Hunden haben oder allergisch gegen Hunde sind. Abgesehen von hygienesensiblen Bereichen ‒ die in einer Physiopraxis weitaus seltener sind als z. B. in einer Zahnarztpraxis ‒ wird ein Hund im Allgemeinen als große Bereicherung empfunden. Dennoch kann es Gründe geben, die dagegen sprechen. Wenn Sie Ihre Praxisräume angemietet haben, prüfen Sie, ob laut Mietvertrag Hunde in der Praxis untersagt sind. Fragen Sie ggf. Ihren Vermieter, ob dieser Vorbehalte gegen Hunde in den von Ihnen gemieteten Räumen hat.

     

    MERKE | Bei Blindenhunden und anderen Assistenzhunden gelten jedoch Ausnahmen. Davon dürften i. d. R. eher Patienten, aber nur selten Beschäftigte einer Physiopraxis betroffen sein.