Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Weiterleitung geschäftlicher E-Mails an privaten Account kann fristlose Kündigung rechtfertigen

    | Wer geschäftliche E-Mails an einen privaten Account weiterleitet, riskiert eine fristlose Kündigung (Landesarbeitsgericht [LAG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2017, Az. 7 Sa 38/17 ). |

     

    Ein Angestellter hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Während er in Vertragsverhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber stand, hatte er bei seinem Noch-Arbeitgeber geschäftliche Mails an seinen privaten Account weitergeleitet. Das LAG wies die Klage größtenteils ab. Eine fristlose Kündigung (§ 626 Absatz 1 BGB) sei zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Das sei z. B. bei schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht der Fall. Nach § 241 Abs. 2 BGB sei der Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Interessen seines Arbeitgebers verpflichtet. Mit der Weiterleitung betrieblicher Mails an eine private E-Mail-Adresse zur Vorbereitung seiner neue Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen habe er gegen diese Pflicht verstoßen. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses seit 2006 und der bis dahin störungsfreie Ablauf treten hinter der Schwere der Pflichtverletzung zurück. Gegeben war eine konkrete Gefährdung für die geschäftlichen Interessen und eine mögliche Wiederholungsgefahr.

    Quelle: ID 44897317