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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Therapeut wirft Arbeitgeber öffentlich „Bossing“ und „Mobbing“ vor ‒ Kündigung gerechtfertigt!

    von RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

    | Immer mehr Arbeitgeber wünschen sich heute ein kritisches, mündiges Team. Denn berechtigte Kritik kann oft helfen, Missstände zu beheben bzw. die Einrichtung weiterzuentwickeln. In einem aktuellen Fall ging ein angestellter Therapeut jedoch zu weit: Er scheiterte mit seiner Kündigungsschutzklage, weil er die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hatte (Landesarbeitsgericht ( LAG) Thüringen, Urteil vom 19.04.2023, Az. 4 Sa 269/22 ). Zwar betrifft der Fall eine Fachklinik im Maßregelvollzug (= Unterbringung von abhängigen oder psychisch kranken Straftätern), die Urteilsgründe und die Schlussfolgerungen sind aber auch auf Physiopraxen übertragbar. |

    Therapeut erhält Kündigung wegen öffentlicher Kritik ...

    Der Kläger, Mitarbeiter eines therapeutischen Teams in einer Fachklinik, wehrte sich gegen seine Kündigung. Der Klinikträger warf ihm u. a. vor, dass er für einen im Maßregelvollzug verstorbenen Untergebrachten im Internet eine Gedenkseite eingerichtet hatte. Dort hatte er geschrieben: „A… durfte nach einem ungleichen Kampf, den er nicht gewinnen konnte, friedlich einschlafen, den er den B… Fachkliniken C… mit seiner Oberärztin D… mit zu verdanken hatte, die ein fachärztliches Konsil über Monate hinweg hinauszögerte.“

     

    Weiter hatte der Kläger seinem Arbeitgeber einen Brief geschickt, auf dessen Umschlag als Empfänger angegeben war „B… Fachklinik für Bossing & Mobbing inkl. Verleumdungen und Datenschutzverletzungen“, gefolgt von der Postanschrift. Auch hatte er dem Klinikträger öffentlich vorgeworfen, dass zum Tode führende falsche ärztliche Behandlungen und Datenschutzverletzungen stattgefunden hätten. Er hatte behauptet, dass Verhaltensweisen des beklagten Klinikträgers zu Hungerstreiks von Untergebrachten geführt hätten. Daraufhin hatte der Klinikträger dem Therapeuten gekündigt.