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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Kündigung wegen rassistischer Äußerungen in privater WhatsApp-Gruppe unzulässig

    | Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, weil er in einer privaten WhatsApp-Gruppe rassistische Inhalte verbreitet, ist diese Kündigung unzulässig (Arbeitsgericht [AG] Mainz, Urteil vom 15.11.2017, Az. 4 Ca 1240/17). |

     

    Vier Angestellte der Stadt Worms hatten gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Sie hatten eine fristlose Kündigung erhalten, weil sie in einer privaten WhatsApp-Gruppe fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten. Ein Teilnehmer der WhatsApp-Gruppe hatte den Arbeitgeber informiert. Das AG Mainz gab den Kündigungsschutzklagen der gekündigten Arbeitnehmer statt. Die Arbeitnehmer hätten darauf vertrauen dürfen, dass ihr Austausch von Bildern und Texten über private Smartphones nicht nach außen kommuniziert würde.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 1 | ID 45015805