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  • · Fachbeitrag · Versicherungsleistungen

    TK kürzt Zuschuss für Osteopathie ab 2015

    | Viele Krankenkassen gewähren großzügige Zuschüsse zu osteopathischen Behandlungen. Wie in PP 07/2014, Seite 2 berichtet, explodierten im vergangenen Jahr die Ausgaben für Osteopathie. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat nun als erste gesetzliche Krankenkasse angekündigt, die Höhe des Zuschusses ab Januar 2015 zu kürzen und ihr Bonusprogramm für Versicherte zu ändern. |

     

    Demnach sinkt der bisher gewährte Zuschuss von maximal 360 Euro auf maximal 120 Euro pro Patient und Kalenderjahr. Damit werden nur noch drei Behandlungseinheiten Osteopathie im Jahr als erstattungsfähig anerkannt, für die TK-Versicherte jeweils maximal 40 Euro Zuschuss bekommen können. Gleichzeitig ändert die TK ihr Bonusprogramm und erweitert die Anerkennungsmöglichkeiten für freiwillige Gesundheitsleistungen, wie Gesundheitskurse, Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen.

     

    • Hintergrund

    Die TK bezuschusst seit 2012 osteopathische Behandlungen und war Vorreiterin der Osteopathieförderung. Inzwischen erstatten mehr als 100 Krankenkassen die Kosten für Osteopathie (eine Übersicht über die Kassen finden Sie in der PP-Sonderausgabe Osteopathie auf Seite 5 unter pp.iww.de > Downloads > Sonderdrucke). Der Verband der Osteopathen Deutschland e. V. (VOD) kritisierte die Entscheidung der TK und wies darauf hin, dass man bei der Ausgabendiskussion auch an die durch Osteopathie eingesparten Versorgungskosten denken müsse.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 1 | ID 43006639