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  • · Fachbeitrag · Prävention

    Ärztliche Präventionsempfehlung: Vordruck kommt spätestens im Sommer 2017

    | Der für 01.01.2017 angekündigte Vordruck zur ärztlichen Präventionsempfehlung kann sich noch um mehrere Monate verzögern. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Anfrage der Redaktion mitteilte, soll der Vordruck spätestens im Sommer 2017 zur Verfügung stehen. |

     

    Am 21.07.2016 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie geändert. Die Änderung sieht u. a. vor, dass Ärzte ab 01.01.2017 ihren Patienten Präventionskurse empfehlen dürfen (PP 09/2016, Seite 3). KBV und GKV-Spitzenverband hatten mit dem Beschluss den Auftrag erhalten, dafür einen entsprechenden Vordruck zu erarbeiten. Dieser ist allerdings noch in Bearbeitung. Zudem wird zurzeit noch über die Vergütung der Ärzte für das Ausstellen der Bescheinigung verhandelt. Der Bewertungsausschuss hat dafür bis Ende Juli Zeit. PP wird Sie über neue Entwicklungen informieren.

     

    PRAXISHINWEIS | Wie Sie als Physiotherapeut von der ärztlichen Präventionsempfehlung profitieren und Ihren Praxisumsatz steigern können, erfahren Sie in der PP-Sonderausgabe „Umsatzplus durch Prävention“. Diese können Sie unter pp.iww.de herunterladen mithilfe der Abruf-Nr. 44569818.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 1 | ID 44559625