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  • · Nachricht · Kassenabrechnung

    Ausschreibungen bei Heil- und Hilfsmitteln weiter umstritten

    | Das Bundesversicherungsamt (BVA) untersucht mehrere Fälle, in denen gesetzliche Krankenversicherungen Ausschreibungen für Heil- und Hilfsmittel vorgenommen haben. Es geht um Verträge zur Versorgung mit Beatmungs-, Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung. Um die Qualität zu verbessern, sollen derartige Ausschreibungen nach dem 2017 in Kraft getretenen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) nur noch in Ausnahmefällen erfolgen. |

     

    Wie das Deutsche Ärzteblatt (DÄ) mitteilt, äußerte BVA-Präsident Frank Plate Zweifel an der Zweckmäßigkeit der betroffenen Ausschreibungen, die von den Krankenkassen Barmer, DAK-Gesundheit und Kaufmännische Krankenkasse ‒ KKH durchgeführt wurden. Derartige Ausschreibungen sollen laut Gesetz dann ausbleiben, wenn es um Versorgungen mit einem hohen Dienstleistungsanteil gehe. Plate sieht bei den in der Kritik stehenden Heil- und Hilfsmittelausschreibungen aber „durchaus einen hohen Dienstleistungsanteil“. Zudem müssten bei Ausschreibungen zu mindestens 50 Prozent Qualitätskriterien berücksichtigt werden. In den vorliegenden Fällen sei hingegen zu bis zu 90 Prozent der Preis der Hilfsmittel als Kriterium entscheidend. Die Krankenkassen argumentieren, dass der Gesetzgeber dies zulasse, wenn die Leistungsbeschreibungen bereits die Qualitätskriterien enthalten. Alle wichtigen Qualitätsanforderungen seien als Vorgabe an die Leistungserbringer festgeschrieben, so Barmer-Chef Christoph Straub laut DÄ. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, ist nicht bekannt.

    Quelle: ID 45087586