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  • · Fachbeitrag · Interview

    Kann die Praxissoftware für Ärzte die Rezeptprüfpflicht entschärfen?

    von Silke Jäger, Fachjournalistin Gesundheitswesen, Marburg

    | Der Vorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) Karl-Heinz Kellermann hat in einem Interview im Deutschen Ärzteblatt angeregt, die Software für Arztpraxen um ein Heilmittelmodul zu ergänzen. „Praxisführung professionell“ befragte Sebastian Ledeboer, General Manager bei der CompuGroup Medical Deutschland AG (Hersteller der Arztsoftware MEDISTAR), wie die Chancen stehen, dass ein solches Modul entwickelt wird. |

     

    Redaktion: Wie sehen Sie die Chancen, dass ein Heilmittelmodul für Praxissoftware kommen wird?

     

    Sebastian Ledeboer: Wir sehen uns hier in der Rolle des Dienstleisters: Wenn ein derartiges Modul vonseiten der Ärzte gefordert ist, setzen wir es um. Wichtig ist uns hierbei eine Umsetzung, die den Anwender in seiner täglichen Arbeit unterstützt und optimal in den Praxisworkflow integriert ist.

     

    Redaktion: Haben Sie von den Schwierigkeiten beim Erstellen der Heilmittelverordnungen schon früher etwas mitbekommen? Empfinden Ärzte das Ausfüllen der Heilmittelrezepte als problematisch?

     

    Sebastian Ledeboer: Die Vorgaben werden generell immer komplexer. Neben der Einhaltung bestimmter Budgets müssen die Ärzte immer wieder aufgrund neuer Formularversionen und Vorgaben umlernen. Im vergangenen Jahr beispielsweise führte die Umstellung der Verordnungsvordrucke im Bereich Heilmittel zu Fragen aufseiten unserer Anwender. Die Formulare wurden hier um ein zusätzliches Feld zur Angabe des ICD-10-Codes ergänzt. Dies ist eine Neuerung, die zwangsläufig zu Rückfragen führt. Ansonsten sind bezüglich der Heilmittelverordnung keine Problematiken an uns herangetragen worden.

     

    Redaktion: Welche Schwierigkeiten (technisch, organisatorisch) sind mit der Entwicklung eines solchen Moduls verbunden?

     

    Sebastian Ledeboer: Bei MEDISTAR zum Beispiel haben wir bereits für jedes der drei Heilmittelformulare ein Modul, um den Anwender beim Ausfüllen des Formulars so gut wie möglich zu unterstützen: Wenn im Heilmittelformular eine Diagnose mit einem ICD eingetragen wird, die eine Praxisbesonderheit oder einen langfristigen Heilmittelbedarf darstellen kann, werden beim Aufruf des Heilmittelkatalogs im Formular zuerst nur die Indikationsschlüssel angeboten, die eine gültige Kombination ergeben. Nutzen Anwender den Komfort der Makroaufzeichnung von Heilmittelverordnungen, können häufige Heilmittel-Verordnungen der physikalischen Therapie sowie der Sprach- und Ergotherapie als Makro abgespeichert und bequem mit einem Klick wiederverwendet werden. Felder wie „Indikationsschlüssel“ und „Therapieziele“ können bei der Aufzeichnung eines Makros aus dem integrierten Heilmittelkatalog übernommen werden und sind dann beim Öffnen der Vorlage im Heilmittelformular vorhanden.

     

    Redaktion: Welche Vorteile hat diese Lösung?

     

    Sebastian Ledeboer: Auf diese Formulare kann bei Bedarf immer wieder zurückgegriffen werden. Diese Funktionen zu einem „großen“ Modul zusammenzufassen, würde das Ganze eher verkomplizieren.

     

    Redaktion: Wo liegen besondere Schwierigkeiten für Softwarelösungen bei Heilmitteln?

     

    Sebastian Ledeboer: Für das Pflichtfeld „Hausbesuch“ ist es zum Beispiel schwierig, einen Trigger (Auslöser) zu definieren. Also, anhand welches Auslösers kann das System erkennen, ob es sich um einen Hausbesuch handelt oder nicht? Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass neben den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auch bei einigen Hausarztzentrierten Versorgungsverträgen individuelle Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln enthalten sind, die das Ausfüllen weiter verkomplizieren. Eine Vereinfachung der Vorgaben und Regeln hinsichtlich der Heilmittelverordnung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung würde ebenfalls helfen.

     

    Redaktion: Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit Sie ein entsprechendes Modul entwickeln können?

     

    Sebastian Ledeboer: Wir brauchen immer eine Grundlage, auf der wir ein Modul entwickeln. Das sind in der Regel ein Vertrag oder eine gesetzliche Vorgabe, die die Anforderungen an die Software genau definieren. Einen großen Faktor spielt hierbei auch immer die Zeit. Für uns ist es wichtig, frühzeitig von neuen Vorgaben zu erfahren, um Entwicklungen zum geforderten Zeitpunkt abschließen und die Software pünktlich und vor allem qualitätsgesichert an unsere Kunden ausliefern zu können.

     

    Redaktion: Werden Therapeuten oder Abrechnungsdienstleister für Heilmittelrezepte bei der Entwicklung eingebunden? Warum/warum nicht?

     

    Sebastian Ledeboer: Ziel unserer Produkte und entsprechend auch unserer Module ist es, eine größtmögliche User Experience, also ein positives Nutzungserleben, herzustellen. Dies gelingt uns am besten, indem wir die zukünftigen Anwender frühzeitig in unsere Entwicklungsprozesse mit einbeziehen.

     

    Redaktion: Wie lange könnte es dauern, ein solches Heilmittelmodul zu entwickeln?

     

    Sebastian Ledeboer: Die Entwicklungsaufwände für ein Modul hängen immer von den Vorgaben ab. Ohne Spezifikation können hierüber keine seriösen Aussagen getroffen werden.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 5 | ID 42541402