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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    Entlassmanagement seit 01.10.2017 in Kraft

    | Seit dem 01.10.2017 können Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassmanagements Heilmittel verordnen. Bisher mussten Patienten nach einem stationären Aufenthalt zunächst eine ambulante Arztpraxis aufsuchen, um eine Heilmittel-VO zu erhalten. Über die Einzelheiten zum Entlassmanagement hatte PP bereits berichtet ( PP 02/2016, Seite 2 ). |

    Quelle: Ausgabe 11 / 2017 | Seite 1 | ID 44950195