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  • 01.01.2004 | Gesundheitsreform

    Fragen und Antworten zur Zuzahlung nach dem neuen GKV-Modernisierungsgesetz

    Die neue Zuzahlungsregelung hat bei der Umsetzung noch viele Fragen aufgeworfen. Nachfolgend einige Hinweise:

    Frage: " Wie berechne ich die 10-prozentige Zuzahlung?"

    Antwort: Sie müssen die Zuzahlung von der Einzelanwendung berechnen und nicht von der Gesamtsumme des Rezeptwertes. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Rundungsdifferenzen zu Ihrem Nachteil ausschlagen.

    Frage: "Ist die 10-prozentige Zuzahlung auch von dem Wegegeld einzubehalten?"

    Antwort: Ja. Nach den Umsetzungsrichtlinien der Krankenkassen sind Zuzahlungen von den Kosten des eigentlichen Heilmittels (unmittelbare Kosten) sowie von den mittelbaren Kosten - beispielsweise Wegegeld - einzubehalten.

    Frage: "Welche Zuzahlung muss ich einbehalten, wenn die Verordnung 2003 ausgestellt wurde, die Behandlung noch in 2003 begonnen wurde und dann in diesem Jahr fortgesetzt wird?"