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  • 07.06.2011 | Fördermittel

    Jetzt Zuschuss zu Beratungen sichern!

    von Julia Bange, Medienbüro Medizin, Hamburg

    Um kleinen und mittleren Unternehmen wie Therapiepraxen einen Anreiz zu geben, Beratungsleistungen zu beanspruchen, fördert der Bund sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Grundlage ist die „Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.  

    Förderung von Beratungen durch Profis

    Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument, um Unternehmen wettbewerbs- und leistungsfähiger zu machen. Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Praxen können ebenfalls Fördermittel beantragen, wenn sie eine Qualitätsmanagementberatung in Anspruch nehmen wollen, um ein QM-System einzuführen oder anzupassen.  

    50 bis 75 Prozent der Kosten werden erstattet

    Der Zuschuss für Praxen in den alten Bundesländern liegt bei 50 Prozent der Beratungskosten (ohne Umsatzsteuer). In den neuen Bundesländern sowie im Regierungsbezirk Lüneburg beträgt der staatliche Anteil sogar 75 Prozent - höchstens jedoch 1.500 Euro pro Beratung. Praxen können auch mehrere Förderanträge stellen, wenn die Beratungen thematisch voneinander getrennt sind. Die Höchstgrenze liegt hier insgesamt jedoch bei 3.000 Euro. Die bezuschussten Beratungskosten müssen nicht nur das Honorar enthalten: Auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters können teilfinanziert werden.  

     

    Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Beratung eine Analyse der Praxis-Situation darstellt, in der die Schwachstellen des Unternehmens ermittelt werden und der Berater konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Zudem muss die Praxis mindestens ein Jahr am Markt bestehen. Der Beratungsbericht muss zusammen mit der Rechnung des Beraters sowie dem Kontoauszug der Praxis innerhalb von drei Monaten nach der Leistung eingereicht werden. Therapiepraxen können die Förderung noch für Beratungen beanspruchen, die bis zum 31. Dezember begonnen werden. Danach läuft die Richtlinie aus.  

     

    Weiterführender Hinweis