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  • · Fachbeitrag · Themenspezial

    Privatpatienten: Preise, Rechnungen, Mahnungen

    von Silke Jäger, Fachjournalistin Gesundheitswesen, www.silke-jaeger.de 

    | Wenn Sie privat versicherte Patienten behandeln, haben Sie sowohl Freiräume (zum Beispiel bei der Preisgestaltung) als auch einen gewissen Mehraufwand. Das sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie Preise kalkulieren. Denn entgegen anderslautender Meldungen gibt es keine Gebührenordnung für Therapeuten. Genausowenig sind Sie an die Beihilfesätze gebunden. Damit Sie nach der Behandlung nicht auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben, sollten Sie sich zudem mit einem Behandlungsvertrag absichern. Zu all diesen Themen sind in PP bereits zahlreiche Beiträge erschienen, die Sie in diesem Themenspezial gebündelt vorfinden. |

     

    Beiträge

    • Für die Zukunft gut gerüstet? - Physiotherapie im 1. und 2. Gesundheitsmarkt (PP 08/2014, Seite 6)
    • Mit Ärzten auf Augenhöhe arbeiten - Was geht bei privat versicherten Patienten? (PP 12/2013, Seite 12)
    • Private Krankenkassen sollen zukünftig vorab informieren, ob Behandlungskosten übernommen werden (PP 11/2012, Seite 1)
    • In diesem Rechtsverhältnis stehen Kasse, Patient und Therapeut zueinander (PP 12/2010, Seite 2)
    • Das Mahnverfahren: So nutzen Sie gerichtliche Hilfe, wenn der Patient nicht zahlt (PP 03/2006, Seite 1)
    • Abrechnung: Privatpatienten dürfen mit Kassenpatienten nicht gleichgesetzt werden (PP 06/2003, Seite 3)
    • Bei Privatpatienten ist der Beihilfesatz nicht das Maß für die Kostenerstattung (PP 01/2003, Seite 3)

     

    Downloads

    • pp.iww.de > Musterverträge/-schreiben > Muster eines Behandlungsvertrags
    • pp.iww.de > Musterverträge/-schreiben > Musterschreiben „Privatabrechnung über Beihilfesatz“
    • pp.iww.de > Sonderdrucke > Selbstzahlerleistungen
    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 9 | ID 43073508