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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    Zum 01.04.2024 kommt in der Ergotherapie die Blankoverordnung mit Ampelsystem ‒ eine Blaupause auch für die Physiotherapie?

    | Zum 01.04.2024 kommt in der Ergotherapie für drei Diagnosegruppen die Blankoverordnung. Therapeuten dürfen dann nach ärztlicher Verordnung über das Heilmittel sowie die Frequenz, die Dauer der Behandlungstermine und die Gesamtdauer der Therapie entscheiden. Im Rahmen eines Ampelsystems wird bei Überschreitung eines bestimmten Kontingents die Vergütung um 9 Prozent gekürzt. Zwar gilt die Neuregelung zunächst nur für die Ergotherapie, sie könnte aber auch künftig für die Physiotherapie kommen. |

     

    Betroffen sind die Diagnosegruppen

    • SB1 (Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten, mit motorisch-funktionellen Schädigungen),
    • PS3 (unter anderem wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen) und
    • PS4 (Demenzielle Syndrome)

     

    MERKE | Kritiker betrachten den geplanten Vergütungsabschlag als ungerecht: Anders als bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung für Ärzte greife die Kürzung einzelfallbezogen und nicht bei Überschreitung des Gesamtbudgets. Auch könnten Heilmittelerbringer nicht darauf hoffen, „nur“ eine schriftliche Ermahnung zu erhalten, wenn die Summe aller Heilmittelerbringer innerhalb des vorgegebenen Rahmens bleibt. Ob und wann die Regelung in der Physiotherapie eingeführt wird, ist noch offen. Weitere Informationen beim GKV-Spitzenverband, online unter iww.de/s10408.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2024 | Seite 1 | ID 49923879