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  • 02.08.2017 · Nachricht · Heilmittelverordnung

    Privatrezepte: Konkrete Bezeichnung des Heilmittels beachten!

    | Ein Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker muss sich bei seiner Verordnung auf eine bestimmte Heilbehandlung festlegen. Er darf dem Heilmittelerbringer, der kein Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker ist, keine Wahl zwischen mehreren Heilmitteln seiner Fachrichtung überlassen (Verwaltungsgericht [VG] Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2017, Az. 26 K 7307/16). |