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  • Nachricht · Steuerwettbewerb mit anderen Staaten

    Schädliche Steuerpraktiken bei Rechteüberlassung

    | Die Bundesregierung möchte einen Steuerwettbewerb mit anderen Staaten bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechten vermeiden. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (18/11233) wurde am Donnerstag, 9.3.17, zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Die Reden der Parlamentarier wurden zu Protokoll gegeben. |

     

    Mit dem „Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ soll die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzzahlungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen an nahestehende Personen eingeschränkt werden, die beim Empfänger - aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes - nicht oder nur niedrig (unter 25 %) besteuert werden, schreibt die Regierung.

     

    Der Gesetzentwurf orientiere sich an dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländern (G20) für das Vorliegen einer schädlichen Steuerpraxis herangezogenen Merkmal der fehlenden substanziellen Geschäftstätigkeit, heißt es weiter.

     

    Beachten Sie | Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages oder unter www.iww.de/s85.

    Quelle: ID 44576521

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