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  • · Fachbeitrag · Doppelansässigkeit

    Unbeschränkte Steuerpflicht bei inländischem Wohnsitz trotz Lebensmittelpunkt im Ausland

    von StB Dr. Christian Kahlenberg, M.Sc./LL.M., Flick Gocke Schaumburg, Berlin/Bonn

    | Nach nationalem Recht sind Wohnsitz ( § 8 AO ) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( § 9 AO ) im Inland Anknüpfungspunkte für die Besteuerung nach dem sog. Welteinkommensprinzip. Dabei ist eine Wohnung nicht unmittelbar gleichbedeutend mit einem Wohnsitz; die Anforderungen an einen Wohnsitz sind höher, wie der BFH bereits mehrfach entschieden hat. Wo sich der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen befindet, ist für die Wohnsitzbestimmung nicht relevant, wie der BFH kürzlich (erneut) bestätigte (BFH 23.10.18, I R 74/16, BFH/NV 19, 388). |

    1. Zum Hintergrund

    Nach nationalem Recht sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland Anknüpfungspunkte für die Besteuerung nach dem sog. Welteinkommensprinzip. Das DBA-Recht setzt die unbeschränkte Steuerpflicht tatbestandsmäßig für die Berechtigung der Inanspruchnahme von Abkommensvergünstigungen voraus. Zu beachten ist, dass es sich um zwei prinzipiell voneinander gelöste, selbstständige Rechtskreise handelt, die nicht vermengt werden dürfen (BFH 20.7.16, I R 50/15, BStBl. II 17, 230; Gosch, ISR 13, 87):

     

    • Das innerstaatliche Recht entscheidet über den Besteuerungsumfang.
        

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