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  • · Nachricht · BMF

    Aktueller Stand der DBA und der Abkommensverhandlungen zum 1.1.17

    | Das BMF hat jüngst eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1.1.17 veröffentlicht (BMF 18.1.17, IV B 2 - S-1301 / 07 / 10017-05). |

     

    Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben.

    Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falls zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.

     

    Insbesondere wird zur Rechtslage

    • nach dem Zerfall der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ)
    • nach dem Zerfall der Sowjetunion
    • nach der Teilung der Tschechoslowakei
    • mit HongKong und
    • mit Taiwan

    Stellung genommen.

    Die Übersicht (Stand 1.1.17) finden Sie auf der Homepage des BMF oder unter www.iww.de/s48

     

    Quelle: ID 44511315

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