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  • · Nachricht · Abkommenspolitik

    Steuerabkommen mit Finnland

    | Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Finnland haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979 ersetzen soll, weil dieses Abkommen durch die wirtschaftliche und Steuerliche Entwicklung in beiden Ländern überholt sei (Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.2.17). |

     

    Das Abkommen vom 19.2.16 entspreche den gegenwärtigen Verhältnissen, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (18/11138). Geregelt werden unter anderem die Dividendenbesteuerung aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen sowie die Rentenbesteuerung. Außerdem wird der OECD-Standard für den Informationsaustausch zwischen beiden Ländern geregelt.

    Quelle: ID 44528920

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