· Fachbeitrag · Abkommenspolitik
Neues DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden
| Das BMF hat jüngst das neue DBA zur Einkommensteuer mit den Niederlanden und die zugehörige Verständigungsvereinbarung veröffentlicht. Von den neuen Regelungen sollen vorallem Grenzpendler und grenzüberschreitend tätige Unternehmen profitieren. |
Das neue Abkommen wurde weitgehend an das OECD-MA angeglichen. In Art. 13 Abs. 2 DBA-NL enthält es jedoch - im Gegensatz zum bisherigen DBA - nunmehr eine Grundbesitzklausel, die erheblich vom OECD-MA abweicht. Für Zinsen und Lizenzen erhält grundsätzlich der Empfängerstaat das Besteuerungsrecht. Eine Quellensteuer soll nicht erhoben werden, soweit die entsprechenden Zahlungen Fremdvergleichsgrundsätzen entsprechen. Bei Dividenden soll die Quellensteuer 5 % für Schachtelbeteiligungen, 10 % bei niederländischen Pensionsfonds und 15 % in allen anderen Fällen betragen. Für niederländische Staatsbürger soll es um einiges attraktiver werden, wenn sie in Deutschland einer Tätigkeit nachgehen.
Achtung | Das Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten, dazu bedarf es noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften. Die neuen Regelungen sind voraussichtlich zum 1.1.14 anwendbar.