01.07.2006 | Bundesministerium der Finanzen
Zum DBA-Vereinigte Arabische Emirate
Nach Art. 30 DBA Deutschland/Vereinigte Arabische Emirate zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (BGBl II 96, 518) wird das Abkommen zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten am 10.8.06 außer gesetzt. In einer Verhandlungsrunde mit den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde nunmehr vereinbart, das Abkommen um zwei Jahre bis zum 9.8.08 zu verlängern. Eine darüber hinausgehende Verlängerung wird aus deutscher Sicht allerdings nicht beabsichtigt. (OH)
Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 166 | ID 89723