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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Meldevergütung nach § 65c Abs. 6 SGB V für Meldungen an das klinische Krebsregister

    | Tumormeldungen eines Arztes für ein epidemiologisches Krebsregister, die in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen von Patienten bestehen, sind keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen - es sei denn, es erfolgt eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt für weitere Behandlungsmaßnahmen. Der UStAE wird entsprechend angepasst (BMF 24.11.16, III C 3 - S 7170/15/10004). |

     

    Der BFH (9.9.15, XI R 31/13) hatte festgestellt, dass Tumormeldungen eines Arztes für ein epidemiologisches Krebsregister, die in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen von Patienten bestehen, keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen sind. Es folgt dabei der Urteilsbegründung des BFH. wonach „[...] lediglich mögliche und mittelbare Auswirkungen einer Leistung auf die Heilbehandlung eines bei Ausführung dieser Leistung nicht bestimmbaren Personenkreises nicht unmittelbar tatsächlich dem Zweck [dienen], Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen oder die Gesundheit zu schützen, aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen“.

     

    In Abschn. 4.14.1 Abs. 5 UStAE wird daher nach Nr. 6 die neue Nr. 6a eingefügt:

     

    • Abschn. 4.14.1 Abs. 6a UStAE

    Danach sind z.B. folgende Tätigkeiten keine Heilbehandlungsleistungen:

    (...)

     

    6a) Meldungen eines Arztes, z.B. an das epidemiologische Krebsregister, die in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen bestehen (BFH 29.9.15, XI R 31/13, BFH/NV 16, 249). Steuerfrei sind dagegen Meldungen, z. B. an das klinische Krebsregister, bei denen nach der Auswertung der übermittelten Daten eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt erfolgt und hierdurch weitere im Einzelfall erforderliche Behandlungsmaßnahmen getroffen werden können;

     

    Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Umsatzsteuerbefreiung Tumormeldungen eines Arztes für ein Krebsregister sind keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen (PFB Nachricht vom 14.12.15)
    • Umsatzsteuerbefreiung Die Zuarbeit zum Aufbau einer Tumorstatistik ist nicht steuerbefreit (PFB Nachricht vom 25.11.13)
    Quelle: ID 44414738

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