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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerbefreiung der Angebote zur Unterstützung im Alltag

    | Das BMF (8.12.17, III C 3 - S 7172/09/10003 ) passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an. Es vollzieht damit eine seit 1.1.17 gültige Änderung des Umsatzsteuergesetzes nach, die jedoch lediglich redaktioneller Natur war und keine materiell-rechtlichen Auswirkungen hatte. Betroffen sind die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (vormals: „niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“ bzw. „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ nach § 45b SGB XI ). |

     

    Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (BGBl I 14, 2222) wurden in § 45b SGB XI zusätzlich zu den niedrigschwelligen Betreuungsleistungen niedrigschwellige Entlastungsleistungen zur Deckung des Bedarfs hilfsbedürftiger Personen an Unterstützung im Haushalt aufgenommen. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (BGBl I 15, 2424) wurden aus den niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach § 45b SGB XI nunmehr Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Entsprechend war § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. g UStG ‒ redaktionell ‒ anzupassen. Diese Änderung durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (BGBl I 16, 3191) trat am 1.1.17 in Kraft.

     

    Abschn. 4.16.5 Abs. 12 UStAE lautet jetzt:

     

    • Abschn. 4.16.5 Abs. 12 UStAE

    Angebote zur Unterstützung im Alltag sind zum einen Angebote, in denen Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen entlasten und beratend unterstützen (Betreuungsangebote sowie Angebote zur Entlastung von Pflegenden, § 45a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB XI). Das sind z. B. Betreuungsgruppen für Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder mit psychischen Erkrankungen, Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder die Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen und Helfer oder familienentlastende Dienste. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind zum anderen Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag, § 45a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB XI). Das sind z. B. Alltagsbegleiterinnen und -begleiter oder Angebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.

     

    Bei den Änderungen in Abs. 13 handelt es sich lediglich um Umbenennungen.

     

    Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.15 durch Einrichtungen erbracht wurden, deren Leistungen landesrechtlich nach § 45b SGB XI als niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote bzw. nach § 45a SGB XI als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt oder zugelassen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn, neben den bereits bislang nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. g UStG umsatzsteuerfreien niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, auch die landesrechtlich nach § 45b SGB XI anerkannten oder zugelassenen niedrigschwelligen Entlastungsangebote, die vom 1.1.15 bis zum 31.12.15 erbracht wurden, unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. g UStG umsatzsteuerfrei behandelt werden.

    Quelle: ID 45052621

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