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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Steuerbefreiung von Unterrichtsleistungen

    | Ein für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages tätiger Dozent ist mit seinen Führungen und Vorträgen zwar nicht nach nationalem Recht, aber nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL steuerfrei ( BFH 10.08.16, V R 38/15 ). |

     

    Der Kläger erbrachte in den (Streit-)Jahren 2003 bis 2010 Dozentenleistungen für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages. Er präsentierte staatspolitische und historische Themen in alters- und zielgruppengerechten Veranstaltungen. Ferner führte er Parlamentsseminare durch, in denen Schüler von 12. und 13. Klassen, Studenten, aber auch Auszubildende im öffentlichen Dienst konkrete politische Fragen mit Fachpolitikern aller Fraktionen erörtern konnten. Das FA sah die Tätigkeit des Klägers als umsatzsteuerpflichtig an.

     

    Der BFH beurteilt die Leistungen des Klägers als umsatzsteuerfrei (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL, bis einschließlich 2006: Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG). Bei den Leistungen des Klägers handelt es sich um Schul- und Hochschulunterricht. Der Kläger ist auch unternehmerbezogen eine Einrichtung mit anerkannter vergleichbarer Zielsetzung wie eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die mit der Aufgabe des Schul- und Hochschulunterrichts betraut ist (anerkannte Einrichtung). Die Anerkennung folgt aus dem hohen Gemeinwohlinteresse an der Tätigkeit des Besucherdienstes für ein oberstes Verfassungsorgan sowie aus der Kostentragung durch die Parlamentsverwaltung.

    Quelle: ID 44325567

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