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  • · Nachricht · Rechtsformenwahl

    Der BGH erlaubt es Steuerberatern, sich zur Haftungsbegrenzung als GmbH & Co. KG zu organisieren

    | Grundsätzlich können sich Angehörige freier Berufe nicht in einer KG zusammenschließen. Der BGH eröffnet Steuerberatern jedoch eine Ausnahme, indem eine Steuerberatungs-GmbH & Co. KG mit dem Gesellschaftszweck „geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der Treuhandtätigkeit“ ins Handelsregister eingetragen werden kann ( BGH 15.7.14, II ZB 2/13, Beschluss). Diese Ausnahme gilt jedoch mangels spezialgesetzlicher Regelung nicht für andere freie Berufe wie Rechtsanwälte, Ingenieure oder Ärzte. |

     

    Die Steuerberater-GmbH & Co. KG wollte mit Blick auf § 49 Abs. 2 StBerG ins Handelsregister eingetragen werden. Das Registergericht lehnte die Eintragung ab, da die Gesellschaft nur dann eingetragen werden könne, wenn die Gesellschaft schwerpunktmäßig Treuhandtätigkeiten erbringe. So sah es auch das OLG als Beschwerdegericht, das sich im Wesentlichen auf eine BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG stützte (BGH 18.7.11, AnwZ (Brfg) 18/10).

     

    Der BGH hingegen sieht in § 49 Abs. 2 StBerG eine spezialgesetzliche Regelung, nach der Steuerberatungsgesellschaften als Personenhandelsgesellschaften bereits dann im Handelsregister eingetragen werden können, wenn sie nach ihrem Gesellschaftszweck neben der sie prägenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (§ 1 Abs. 1 und 2 i.V. mit § 3 Nr. 3 StBerG) - auch - die ihnen berufsrechtlich nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 i.V. mit § 72 StBerG gestattete Treuhandtätigkeit ausüben. Der Gesetzgeber habe mit der Regelung in § 49 StBerG eine im Verhältnis zu handelsgesetzlichen Normen spezialgesetzliche Regelung geschaffen.

     

    PRAXISHINWEIS | Eine Rechtsform, die die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft (Anrechnung der Gewerbesteuer) mit der Haftungsbegrenzung verbindet, ist die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). Sie steht auch anderen freien Berufen offen.

     

    Weiterführende Hinweise:

    • Existenzgründung: Rechtsformenwahl für Angehörige der Freien Berufe (Stockhausen PFB 14, 213)
    • Rechtsformenwahl: Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - Allheilmittel für Freiberufler? (George/Schmolinske/Wiedenhaupt, PFB 13, 342)
    • Rechtsformenwahl: Die Partnerschaftsgesellschaft im Vergleich (Lindenau/Spiller, PFB 06, 169)
    • Rechtsformenwahl: Eignet sich die Unternehmergesellschaft für Heilberufler? (David, PFB 10, 212)
    Quelle: ID 43062859

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