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  • · Nachricht · Künstlersozialversicherung

    Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2017 von 5,2 auf 4,8 %.

    | Das am 1.1.15 in Kraft getretene Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes scheint zu wirken Nachdem 2016 der Abgabesatz bei 5,2 % stabil gehalten werden konnte, wird er für 2017 auf 4,8 % abgesenkt. |

     

    Deutlich mehr Auftraggeber beziehungsweise Unternehmen kommen mittlerweile ihrer Abgabepflicht nach. Die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen stieg um rund 25 % von insgesamt rund 181.000 abgabepflichtigen Unternehmen im Jahr 2014 auf rund 227.000 abgabepflichtige Unternehmen im Jahr 2015.

     

    Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

    Quelle: ID 44443783

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