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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Gewinnerzielungsabsicht eines nebenberuflichen Schriftstellers

    | Wer als angehender Schriftsteller auch nach mehr als sieben Jahren kein erkennbares Arbeitsergebnis (über Arbeitsproben hinaus) vorlegen kann und auch sonst nicht in Richtung auf einen Marktauftritt tätig geworden ist, handelt ohne Gewinnerzielungsabsicht. Verluste aus der publizistischen Tätigkeit können daher nicht anerkannt werden ( FG München 26.11.10, 8 K 1108/09 ). |

     

    Das Gericht gesteht zu, dass sich eine Ertragsprognose gerade zu Beginn der schriftstellerischen Tätigkeit über längere Zeit nicht anstellen lässt. Einerseits ist es unüblich, dass Verleger Neulingen bereits Vorschusshonorare zahlen, andererseits lässt sich der wirtschaftliche Erfolg eines einzelnen Werkes nur schwer einschätzen. Auch möchte es die sieben Jahre nicht als starre schematisch anzuwendende Grenze sehen: Der Fall gebe keinen Anlass, eine konkrete zeitliche Schranke zu postulieren, binnen derer ein in Vorleistung gehender Autor sein Manuskript erstellt habe müsse.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Künstlerbesteuerung: Künstler im Nebenberuf - Liebhaberei! (PFB 10, 3)
    • Liebhaberei: Anhaltende Verluste aus Steuerberatung (PFB 10, 225)
    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 292 | ID 29666450

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