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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Gewinnerzielungsabsicht bei selbstständiger schriftstellerischer Tätigkeit

    von StB Janine Peine, Wolfenbüttel, www.schmidt-kosanke.de

    Die Vorlage eines Gewinnerzielungplans für eine selbstständige schriftstellerische Tätigkeit und die Glaubhaftmachung, mit dieser positive Einkünfte erzielen zu können, kann zur Anerkennung von Anlaufverlusten führen, selbst wenn final keine Gewinne erzielt werden (FG Baden-Württemberg 16.2.16, 6 K 3472/14).

     

    Sachverhalt

    Der Kläger ist Autor eines Wanderführers. Ein Verlag bot ihm eine Veröffentlichung nach Übernahme eines Autorenzuschusses an. Laut Gewinnerzielungsplan des Verlages sollten 10.000 Stück innerhalb von zehn Jahren verkauft werden. Nach 6.000 Stück wäre die Gewinnzone erreicht. Der Vertrag wurde über drei Jahre mit Verlängerungsoption abgeschlossen, die jedoch nicht ausgeübt wurde. Das FA erkannte den Verlust aus dem Autorenzuschuss und Werbekosten mangels Gewinnerzielungsabsicht und negativer Totalüberschussprognose nicht an. Das FG sah das jedoch anders.

     

    Anmerkungen

    Eine Gewinnerzielungsabsicht bedarf dem Streben nach Betriebsvermögensmehrung von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Die Gewinnerzielungsabsicht fehlt, wenn die Tätigkeit nur aus privaten Gründen ausgeübt wird. Insbesondere bei Schriftstellern ist zu berücksichtigen, dass allein durch mehrere Verlustjahre nicht automatisch die Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Anlaufverluste sind nur dann steuerlich nicht abzugsfähig, wenn deutlich erkennbar ist, dass die Tätigkeit von Anfang an nicht dahingehend ausgerichtet war, nachhaltig Gewinne zu erzielen.

     

    Im Urteilsfall wurden in den ersten Verkaufsjahren die vom Verlag prognostizierten Verkaufszahlen nur knapp unterschritten. Der Autor betrieb zusätzlich zu der Vermarktung durch den Verlag eigene Werbemaßnahmen. Diese Kosten sind in die Totalüberschussprognose mit aufzunehmen, jedoch nicht die privat entstandenen Kosten für die durchgeführten Wanderungen, auf denen die im Buch erwähnten Erfahrungen beruhen. Der Kläger schloss eine Verlängerung der Vertragsbeziehungen mit dem Verlag aus, da diese an die Zahlung eines weiteren Autorenzuschusses gekoppelt war. Der Vertrieb des Buches erfolgt nun als kostengünstigeres E-Book, was wiederum die Gewinnerzielungsabsicht bestätigt.

     

    Praxishinweise

    Wird eine Tätigkeit über mehrere Jahre nur mit Verlust ausgeübt und führen entsprechende Maßnahmen nicht dazu, die Gewinnzone zu erreichen, ist der Betrieb unter ökonomischen Gesichtspunkten aufzugeben. Wird weitergemacht, hat das i. d. R. persönliche Gründe, was zur Nichtanerkennung der Verluste führt. Geht es dem Autor nur darum, seine Werke überhaupt veröffentlichen zu lassen, ohne damit jemals Gewinne erzielen zu wollen, sind die entstandenen Kosten von Anfang an keine Betriebsausgaben.

    Quelle: ID 44128985

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