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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Juni 2017 für Freiberufler

    | Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur Änderung des Veräußerungsgewinns auch nach Bestandskraft des Steuerbescheids und zum Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer für Berufsbetreuer. |

     

    Eine Auswahl:

     

    • Berufsbetreuer: Muss die Umsatzsteuer erstattet werden, welche für Umsätze aus selbständiger Tätigkeit als Berufsbetreuer abgeführt wurde, nachdem der EuGH (Az: C-174/11 Zimmermann) und der BFH (Az: V R 7/11) diese Tätigkeit von der Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer befreite und die rückwirkende Rechtswidrigkeit feststellte? (FG Nürnberg 27.9.16, 2 K 514/15 , Rev. BFH V R 19/17)

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen eines MDK-Gutachters: Ist die Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Patienten eines selbständigen Unternehmers gegenüber dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als Auftraggeber seit der Neufassung des § 18 SGB XI zum 30.12.12 durch unmittelbare Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei? (FG Niedersachsen 9.6.16, 11 K 15/16, Rev. BFH XI R 11/17)

     

    • Veräußerungsgewinn: Besteht bei einer Änderung des Veräußerungsgewinns auch nach Bestandskraft des Steuerbescheids noch ein Wahlrecht zwischen der Sofortbesteuerung und einer nachgelagerten Besteuerung im jeweiligen Jahr des Zuflusses? (FG München 16.3.17, 10 K 2391/16, Rev.BFH III R 12/17)
    Quelle: ID 44800470

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