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  • 25.01.2010 | Investitionsabsicht

    Nachweis für private oder betriebliche Pkw-Nutzung

    Für einen betrieblichen Pkw, der auch privat genutzt werden soll, kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung des Pkw dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den betrieblichen Nutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuches zu dokumentieren. Dem steht nach Auffassung des BFH (26.11.09, VIII B 190/09, Abruf-Nr. 100078) nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige für ein im Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrages vorhandenes Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil unter Anwendung der Ein-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) ermittelt. Der BFH widerspricht mit diesem AdV-Beschluss den Weisungen des BMF (8.5.09, IV C 6 -S 2139- b/07/10002, 2009/0294464, BStBl I 09, S. 633 Rn. 47). Denn bei der Frage der Investitionsabsicht nach § 7g EStG n.F. geht es allein um die künftige beabsichtigte Nutzung eines noch anzuschaffenden Wirtschaftsguts, nicht aber um die Entwicklung von Umständen über einen längeren, teilweise weit zurückliegenden Zeitraum. Eine Prognoseentscheidung über künftiges Investitionsverhalten hat sich nicht ausschließlich an in der Vergangenheit liegenden Verhältnissen zu orientieren. Vielmehr ist aus der Sicht am Ende des Gewinnermittlungszeitraums zu entscheiden, ob das vom Steuerpflichtigen dargelegte künftige Investitionsverhalten schlüssig und plausibel ist. Das Vorbringen der Antragstellerin, sie werde anhand geeigneter Aufzeichnungen im Jahr der Anschaffung und im folgenden Wirtschaftsjahr den Nachweis über die ausschließlich betriebliche Nutzung des Pkw erbringen, hält diesen Anforderungen stand.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 29 | ID 132999

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