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  • 01.03.2005 | Leserforum

    Ist eine Aufbaufüllung bei überkronungsbedürftigem Zahn immer über die KZV abzurechnen?

    Frage: „Bei einem Befund gemäß Klasse 3 gelten größere Brücken als andersartige Versorgung. Demnach müssten alle konventionellen Aufbaufüllungen an den Pfeilerzähnen nach GOZ abgerechnet werden. Trifft dies auch zu, wenn die Zähne ohnehin überkronungsbedürftig sind?“  

     

    Antwort: Nein, da für derartige Zähne Einzelkronen als Regelversorgung angesetzt werden können und jeweils der Zuschuss 1.1 fällig wird. Da aber Begleitleistungen immer dann über die KZV abzurechnen sind, wenn sie auch bei der Regelversorgung erforderlich wären, gilt dies auch für die von Ihnen geschilderten ohnehin überkronungsbedürftigen Zähne.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 16 | ID 88833