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  • · Fachbeitrag · Hinzuverdienst

    Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten

    | Witwen, Witwer oder Waisen können neben den Hinterbliebenenrenten in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass das ihre Rente mindert. Ein Leser hätte gern gewusst, welche Freibeträge aktuell gelten. |

     

    Unsere Antwort | Die Freibeträge sind vom Rentenwert West und Ost abhängig. Da sich die Werte zum 1. Juli 2012 geändert haben, gelten aktuell folgende Freibeträge.

     

    • Monatliche Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten (seit 1. Juli 2012)
    West
    Ost

    Witwen-/Witwerrente

    741,05 Euro

    657,89 Euro

    Zuzüglich pro waisenrentenberechtigtes Kind

    157,19 Euro

    139,55 Euro

    Waisenrente nach dem 18. Lebensjahr

    494,03 Euro

    438,59 Euro

    Weiterführender Hinweis

    • Die „Hinzuverdienstgrenzen“ finden Sie auf lgp.iww.de unter Downloads → Arbeitshilfen und Checklisten → Rentner
    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 40 | ID 37812860

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