Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Wichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

    | Im „Steuerticker“ bieten wir Ihnen die wichtigsten Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben zum Thema Lohnsteuer im Überblick. |

     

    Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

    Neues Reisekostenrecht - Eckpunkte im Überblick

    Das Reisekostenrecht ändert sich ab 2014. Neuerungen wird es in den Bereichen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten geben („Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“; Abruf-Nr. 130066). Eine Übersicht über die Eckpunkte finden Sie auf lgp.iww.de, Einzelheiten zum neuen Reisekostenrecht demnächst in LGP.

    Veruntreute Beträge kein Arbeitslohn

    Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, liegt darin kein Arbeitslohn (BFH, Urteil vom 13.11.2012, Az. VI R 38/11; Abruf-Nr. 130550).

    Versetzter Beamter mit regelmäßiger Arbeitsstätte?

    Der BFH muss die Frage klären, ob ein Beamter (hier Polizist), der wiederholt zeitlich befristet versetzt wird, eine regelmäßige Arbeitsstätte hat (Az. beim BFH: VI R 59/12). Bejaht hatte dies das FG Münster (Urteil vom 28.2.2012, Az. 6 K 644/11 E; Abruf-Nr. 123903).

    Fahrtkosten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses

    Die Fahrten einer Krankenpflegeschülerin im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses zum Sitz des Ausbildungsträgers sind einheitlich als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu behandeln (FG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2012, Az. 14 K 1173/11 Kg; Abruf-Nr. 130446).

    „Expatriates“ - Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehrjähriger Entsendung innerhalb des Konzerns

    Wird ein Arbeitnehmer zunächst für drei Jahre, insgesamt aber für knapp sechs Jahre an eine ausländische Tochtergesellschaft einer deutschen Konzernmutter entsendet, handelt es sich nach Ansicht des FG Düsseldorf bei der ausländischen Tätigkeitsstätte um seine regelmäßige Arbeitsstätte. Die betriebliche Einrichtung im Ausland stelle den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit dar. Sie sei zudem nachhaltig und auf Dauer angelegt, weil der Arbeitnehmer sich auf immer gleiche Wege einstellen und auf Minderung der Wegekosten hinwirken könne (FG Düsseldorf, Urteil vom 14.1.2013, Az. 11 K 3180/11 E; Abruf-Nr. 130384, das FG hat die Revision zum BFH zugelassen). Mehr zum Thema Auslandsentsendung und Reisekosten in einer der nächsten Ausgaben.

    Geändertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013

    Nachdem der Bundesrat dem „Gesetz zum Abbau der kalten Progression“ zugestimmt hat, wurde der Grundfreibetrag rückwirkend auf 8.130 Euro im Jahr 2013 angehoben. Das BMF hat das „Geänderte Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind“ veröffentlicht. Es berücksichtigt die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.130 Euro. Das Merkblatt finden Sie auf lgp.iww.de unter Downloads → Arbeitshilfen und Checklisten → Lohnabrechnung

    Lohnsteuer: Anhebung des Grundfreibetrags erfordert neue Programmablaufpläne 2013 aus dem BMF

    Aufgrund der Anhebung des Grundfreibetrags hat das BMF neue Programmablaufpläne 2013 zur Berechnung der Lohnsteuer veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 20.2.2013, Az. IV C 5 - S 2361/13/10001; Abruf-Nr. 130699).

    Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge

    Gewähren Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligte Flüge, die unter gleichen Beförderungsbedingungen auch betriebsfremden Fluggästen angeboten werden, so ist der Wert der Flüge nach § 8 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn die Lohnsteuer nicht pauschal nach § 40 EStG erhoben wird (LfSt Bayern, Verfügung vom 21.11.2012, Az. S 2334.1.1-20/4 St 32; Abruf-Nr. 130445).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 50 | ID 37956310

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents