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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuerklasse

    Bald Zusammenveranlagung für Lebenspartnerschaft?

    | Nachdem die Lebenspartnerschaft der Ehe bereits bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gleichgestellt wurde, soll nun auch bei der Einkommensteuer die Gleichbehandlung kommen. Betroffene müssen aber nicht auf den Gesetzgeber warten, sondern können ihre Rechte auch durch den Verweis auf ein anhängiges Verfahren wahren. |

     

    Eine Gesetzesinitiative zur einkommensteuerlichen Gleichbehandlung hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen gestartet. Diese hat zum Ziel, dass Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Steuerklassen III und V, das Faktorverfahren und die Zusammenveranlagung zustehen. Der Bundesrat hat der Initiative in der Sitzung am 17. Juni 2011 zugestimmt.

     

    PRAXISHINWEIS | Für die Vergangenheit können sich Partner an ein Musterverfahren beim BFH hängen (Az: III B 211/10). Der BFH soll klären, ob nicht bereits für die Vergangenheit eine Gleichbehandlung zwischen Eheleuten und Partnern eingetragener Lebenspartnerschaften notwendig ist. Das FG Niedersachsen hatte in der Vorinstanz entschieden, dass der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vom Ehegattensplitting verfassungswidrig sei (Beschluss vom 9.11.2010, Az: 10 V 309/10; Abruf-Nr. 104137).

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 147 | ID 27868530

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