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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Tankgutscheine auch für Mitarbeiter in Minijobs

    | Als Arbeitgeber können Sie auch Minijobbern, die bereits 400 Euro im Monat verdienen, einen Tankgutschein gewähren. |

     

    Das ist die erfreuliche Antwort auf die Frage einer Leserin zu unserer Berichterstattung in LGP Ausgabe 4/2011, Seite 64. Da es sich bei dem Tankgutschein um einen Sachbezug handelt, wenn die beschriebenen formalen Vo-raussetzungen eingehalten sind, handelt es sich dabei nicht um Einnahmen des Minijobbers (§ 8 Abs. 2 Satz 9 in Verbindung mit Abs. 1 EStG). Das heißt: Die 400-Euro-Grenze wird mit dem Tankgutschein nicht überschritten.

     

    PRAXISHINWEIS | Nicht zulässig wäre es, den Monatsverdienst eines Minijobbers um 44 Euro zu kürzen und anstelle dessen einen Tankgutschein in dieser Höhe zu gewähren. Denn der Sachbezug ist nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 93 | ID 27335440

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