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  • 01.04.2006 | Urlaub

    Anspruch von unregelmäßig beschäftigten Teilzeitkräften

    Der Urlaubsanspruch unregelmäßig beschäftigter Teilzeitkräfte muss im Einzelfall berechnet werden. Schwankt die Zahl der Arbeitstage von Woche zu Woche, richtet sich der Urlaubsanspruch nach den durchschnittlich geleisteten Arbeitstagen in einem längeren Zeitraum von beispielsweise drei Monaten. Ferner kommt es darauf an, wie viele Urlaubstage Vollzeitbeschäftigte haben und wie viele Arbeitstage diese pro Woche leisten. Das folgende Beispiel zeigt, wie zu rechnen ist: 

    Ein Arbeitnehmer arbeitet an zwei bis fünf Arbeitstagen pro Woche. In den letzten drei Monaten hat er durchschnittlich vier Tage pro Woche gearbeitet. In seinem Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von Montag bis Freitag vorgesehen. Vollzeitmitarbeiter im selben Unternehmen haben 30 Tage Urlaub im Jahr. Sie arbeiten an fünf Tagen in der Woche. 

     

    Urlaubstage 

    30 Tage Urlaubsanspruch x 4 durchschnittliche  

    Arbeitstage des Teilzeitmitarbeiters pro Woche 

     

    5 Arbeitstage eines Vollzeitmitarbeiters pro Woche 

     

     

    Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 24 Urlaubstage. Er kann sechs volle Wochen in Urlaub gehen. 

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 57 | ID 87894

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