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  • 01.10.2006 | Rentenversicherung

    Was gilt für Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG

    Die drohende Rentenversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern wurde inzwischen entschärft. Sehen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Juli-Ausgabe 2006, Seite 116. In diesem Zusammenhang ist nun die Frage aufgetaucht, wie es sich mit dem Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH verhält, wenn die GmbH ausschließlich die Geschäftsführung der KG erbringt. Auch in diesem Fall ist nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf das Außenverhältnis der Gesellschaft (KG) abzustellen. Ist diese für mehrere Auftraggeber tätig, unterliegt der Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht der Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI. 

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 165 | ID 88119

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